1.  Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Messeveranstalter Bellmann Dieter (Bellmann – Edelmetalle und Münzen) Spitalstrasse 12, 73033 Göppingen, Deutschland (Veranstalter) und Personen oder Firmen=Aussteller, die an vom Veranstalter organisierten Messen teilnehmen. Andere oder abweichende AGB werden vom Veranstalter nicht anerkannt und haben keine Wirksamkeit, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung in Schriftform zu.

Mit der Übersendung des Anmeldeformulares erkennen der Aussteller und sein an der Messe teilnehmendes Personal die vorliegenden AGB vollinhaltlich an. Abweichende, in der Bewerbung vom Teilnahmebewerber formulierte Bedingungen haben keine Gültigkeit und werden vom Veranstalter nicht anerkannt.

2. Auswahlverfahren

Die Auswahl der Aussteller liegt im Ermessen des Veranstalters.

3. Anmeldeverfahren

Der Aussteller bewirbt sich mittels wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars, das der Veranstalter zur Verfügung stellt. Der Eingang des Anmeldeformulars wird durch den Veranstalter bestätigt. Eine rechtliche Bindung kommt hierdurch noch nicht zustande.

4. Teilnahmevertrag

Das eingegangene Anmeldeformular des Ausstellers stellt sein Angebot auf Teilnahme an der Veranstaltung dar. Der Veranstalter nimmt dieses Angebot durch Übermittlung einer Vorausrechnung unter der aufschiebenden Bedingung an, dass der Aussteller die Vorausrechnung bezahlt. Der Vertrag kommt mit Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Veranstalters zustande. Der Veranstalter informiert den Aussteller auf dessen Wunsch über den Eingang seiner Zahlung.

5. Platzvergabe

Erst mit Zahlungseingang entsteht der Anspruch des Ausstellers auf Teilnahme an einer Messe des Veranstalters. Der Aussteller erwirbt jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Die Verteilung der Plätze und Stände auf der Messe obliegt allein dem Veranstalter. Auch nach Zuweisung eines bestimmten Platzes ist der Veranstalter berechtigt, die Platzvergabe zu ändern, wenn ein erhebliches und berechtigtes Interesse des Veranstalters besteht.

6. Absage oder Abbruch der Veranstaltung

Wenn die Messe aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen werden muss, verfallen die vom Aussteller gezahlten Mietgebühren.

7.  Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Aussteller

7.1 - Der Aussteller hat die Vorausrechnung des Veranstalters bis zum angegebenen Zahlungsziel zu begleichen.

Stornogebührenstaffelung im Überblick:

15% des Rechnungsbetrages beim Storno nach Rechnungsstellung; 50% des Rechnungsbetrages beim Storno 2 Kalenderwochen vor Messebeginn; 100% des Rechnungsbetrages beim Storno innerhalb der 2 Kalenderwochen vor Messebeginn.

7.2 - Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Aussteller gegen die in diesen AGB geregelten Verpflichtungen verstößt. Das Recht zur Kündigung des Teilnahmevertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 -  Aussteller haben die geltenden Steuerbestimmungen und insbesondere die einschlägigen Einfuhrumsatz- und Mehrwertsteuerbestimmungen zu beachten.Der Aussteller ist verpflichtet, den gemieteten Bereich mit dem von ihm bei der Anmeldung angegebenen Warenspektrum zu belegen. Alle ausgelegten Gegenstände und (Werbe-) Materialien haben sich darauf im Rahmen des Messethemas zu beziehen. Jegliches Material darf nur am Stand und keinesfalls außerhalb des Standbereiches an Messebesucher verteilt werden

7.4 - Der Handel mit Kulturgütern wie z. B. archäologischen Funden ist nur unter Beachtung von internationalem und nationalem Recht zulässig und nur, wenn zu jedem Kulturgut der Nachweis der legalen Herkunft dokumentiert ist. Das Anbieten, Ausstellen oder der Verkauf von Gegenständen mit Hakenkreuz oder ähnlichem ist nicht erlaubt, wenn diese Symbole sichtbar sind. Das gilt auch für Symbole, die mit den Originalen verwechselt werden können. Münzen, die anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind (z.B. Vergoldung oder Farbauftragung) und somit ihren münzkundlichen Wert verloren haben, dürfen nicht angeboten werden.

7.5 - Der Aussteller darf ohne Zustimmung des Veranstalters an den angemieteten Flächen und Gegenständen keine verändernden Dispositionen durchführen. Dies gilt insbesondere für nicht genehmigte (Verwendungs-) Arten des Standes oder Ausweitungen der Standflächen. Solche Veränderungen sind auf Aufforderung des Veranstalters binnen einer Stunde zurückzunehmen, ansonsten ist der Veranstalter berechtigt, dies auf Kosten des Ausstellers durchzuführen oder nötigenfalls den Stand gänzlich, unter Verfall der Mietgebühren, zu schließen. Die Standkennzeichnungen des Veranstalters dürfen weder örtlich noch inhaltlich verändert werden und haben während der gesamten Messezeit für Besucher gut sichtbar zu sein.

7.6 - Der Aussteller verpflichtet sich, im Rahmen der Messe getätigte Geschäfte sowohl inhaltlich als auch formell (z. B. Rechnungsstellung) einwandfrei korrekt im Rahmen der einschlägigen Gesetze durchzuführen. Er darf insbesondere nicht in irreführend betrügerischer Weise Nachahmungen bzw. Fälschungen als echt anbieten.

7.7 - Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für (Folge-) Schäden oder Verluste an Standmaterial oder Standware. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes von Standaufbaubeginn bis Verlassen der Messe ist der Aussteller selbst verantwortlich. Eine ordnungsgemäße Versicherung von Ausstellungsgütern gegen alle Schäden aus Transport, (De-) Montage, Lagerung und Verkaufspräsentation obliegt alleine dem Aussteller. Für Schäden an Personen oder Gegenständen sowie für Verlust von Gegenständen des Ausstellers (z. B. in Folge Diebstahls), sei es bei Anlieferung oder Rückverbringung im Speditionsbereich oder während der Messe selbst, für Schäden in Folge des Versagens von nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegender technischer Versorgungseinrichtungen sowie für sonstige aufgrund von Fremdeinwirkung entstandenen Schäden, unterliegt der Veranstalter keiner Haftung, es sei denn, er hat nachweislich eine ihn treffende Verpflichtung grob fahrlässig verletzt. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die interpersonellen Sprechhandlungen zwischen den Ausstellern sowie zwischen den Ausstellern und den Besuchern. Der Veranstalter ist nicht zu deren Mediation (Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes) verpflichtet.

7.8 -  Der Aussteller haftet gegenüber dem Veranstalter für alle Schäden, die durch die Teilnahme des Ausstellers gegenüber Dritten verursacht werden. Dies schließt Schäden am Messegebäude und dessen Einrichtungen ein. Der Aussteller stellt den Veranstalter explizit von jeglichen daraus entstehenden Regressansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Veranstalter hat eine ihn treffende Verpflichtung grob fahrlässig verletzt.

7.9 -  Aussteller, die ihre Personaldaten unrichtig angeben oder dem Veranstalter eine Änderung dieser Daten nicht bekannt geben, haben alle sich daraus ergebenden Schäden selbst zu tragen und/oder gegebenenfalls dem Veranstalter zu ersetzen. Zustellungen an die letzte, dem Veranstalter vom Aussteller mitgeteilte Adresse gelten unabhängig davon, ob sich der Aussteller dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt.

Datenschutz

Mit der Anmeldung als Aussteller oder Facheinkäufer erklärt sich der Bewerber mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme und – seitens des Veranstalters Bellmann Dieter (Bellmann – Edelmetalle und Münzen) einverstanden. Der Bewerber ist darüber informiert, dass er der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen kann. Die Daten werden genutzt, um den Bewerber postalisch, telefonisch, per Fax oder E-Mail zu kontaktieren. Sollte sich der Bewerber die Kontaktaufnahme nicht wünschen, so teilt er uns dies bitte mit.